feel-ok.ch zeigt dir, wie du das Internet und die sozialen Medien sicher, effizient und zu deinem Vorteil nutzen kannst, damit du aus dem Web herausholst, was dir und deinen Mitmenschen gut tut. feel-ok.ch erklärt dir, wie du dich gegen die Schattenseiten der virtuellen Welt schützen kannst, um negative Erlebnisse zu vermeiden.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeichen einer Onlinesucht», «Pornografie» und «Ich bin ein Star (Sexting)».

feel-ok.ch erklärt dir, wie Internet funktioniert, wie man fragwürdige Infos von guten Inhalten unterscheidet, vertieft das Thema Sex im Netz, erläutert, was die Profile der sozialen Medien wirklich bedeuten, ob Minderjährige online shoppen dürfen, wie man zweifelhafte Angebote im Internet erkennt, wie man im Internet auf der sicheren Seite bleibt und wie man sich gegen Cybermobbing schützt.

Bist du Tag und Nacht online oder immer am Gamen? Dann finde heraus, warum eine Online-/Gamesucht kein harmloses Problem ist und was du dagegen machen kannst.

Interaktiv
Hast du deinen Onlinekonsum im Griff? Teste dich selbst mit dem Onlinesucht-Test. Ob du mit hohem Risiko im Web surfst oder schlau unterwegs bist, zeigt dir das Ergebnis vom Web-Profi-Test.

Jugendliche erzählen von ihren Erfahrungen in den Videointerviews von Virtual Stories, damit du daraus deine Lehre ziehen kannst.

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Du kannst rund um die Uhr gratis und ohne deinen Namen zu nennen bei der Nummer 147 anrufen (auf DE, FR oder IT). Die Berater*innen von 147 hören dir zu und geben dir Rat, was du in deiner Situation machen kannst.

Safe Zone
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Nützliche Adressen

Die Kernaussagen dieses Artikels zum Anhören in 6 Minuten.

Für den Einsatz der Audiodatei mit Jugendlichen empfiehlt feel-ok.ch das Arbeitsblatt zum Thema „Fake News (Desinformationen), Fehlinformationen und Deepfakes” als didaktische Unterstützung herunterzuladen.

Kaufen im Internet
Inhalt

Jugendliche kaufen im Internet

Daniel kauft ein Skateboard und Fabio eine Smartwatch. Die Eltern sind gar nicht damit einverstanden. Was nun: Bezahlen oder das Produkt zurückgeben? Was denkst du? Was sagt das Gesetz? 

Daniel will ein Skateboard

Daniel will ein SkateboardDaniel (15) sieht seine Kollegen mit ihren coolen Skateboards rumkurven. Er will unbedingt auch zur schnellen Truppe gehören und sucht in Google nach Skateboards. Schnell wird er fündig und von Internetangeboten überschwemmt. Er findet einige günstige Skateboards. Die richtig coolen aber kosten einige 100 Schweizer Franken.

Der Wunsch, dazu zu gehören, ist grösser als sein Budget. Daniel wählt ein teureres Modell aus und tippt auf «In den Warenkorb», obwohl er das Geld dafür nicht gespart hat und sein Taschengeld dafür nicht ausreicht. Danach füllt er die Felder aus und bestätigt, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden ist. Ein paar Tage später hält er das Wunsch-Skateboard samt Rechnung in den Händen.

Seine Eltern sind mit seiner Anschaffung gar nicht einverstanden und nicht bereit, die Rechnung zu übernehmen. Sie verlangen von ihm, dass er das Skateboard zurückgibt. Was denkst du? Ist dieser Kauf für Daniel überhaupt verbindlich?

Zur Lösung

Fabio wünscht sich eine Smartwatch

Fabio wünscht sich eine SmartwatchFabio (14) ist fasziniert von der Smartwatch. Billig ist sie nicht. Doch er hat genug Geld gespart, um sich die Uhr im Internet kaufen zu können.

Seine Eltern finden dies keine gute Idee. «Ein 14-Jähriger braucht doch keine Smartwatch! Investiere dein Geld in Sinnvolleres», sagen sie.

Dürfen sie von Fabio verlangen, dass er die Bestellung rückgängig macht, obwohl er die Uhr mit seinem eigenen, frei verfügbaren Geld bezahlt hat?

Zur Lösung

Maria will wissen, wie intelligent sie ist

Maria will wissen, wie intelligent sie istMaria (16) erfährt beim Chatten, dass ihre Freundinnen an einem Intelligenztest teilgenommen haben. Sie ist neugierig und möchte selber wissen, wie es bei ihr aussieht. Sie beantwortet im Internet die Testfragen.

Anschliessend wird sie aufgefordert, ihre Handynummer zu hinterlassen. Sie tippt ihre Nummer ein und bestätigt den Vorgang, ohne genauer hinzuschauen.

Zu ihrer grossen Überraschung stellt sie fest, dass sie gar kein Testergebnis bekommt, aber ihr Handy-Guthaben schrumpft oder Beträge auf der Rechnung erscheinen, für die sie keine bekannte Gegenleistung erhält.

Ende Monat erhält Maria eine ungewöhnlich hohe Telefonrechnung. Panik macht sich breit.

Allmählich versteht sie, dass möglicherweise ein kostenpflichtiger Handy-Dienst aktiviert wurde. Muss Maria die ganzen Telefonkosten einfach bezahlen, oder darf sie die Forderung bestreiten?

Daniel, Fabio, Maria: Nur drei von vielen Geschichten…

Das Internet ist ein riesiges Einkaufszentrum geworden, in dem sowohl legale als auch dubiose Geschäfte angeboten werden.

Wer online einkauft oder eine Nummer eingibt, kann seriösen Angeboten begegnen – aber auch Kostenfallen, Abo-Tricks oder Fake-Shops. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie seriöse von dubiosen Anbietern unterschieden werden können und woran sich Abzocke erkennen lässt.

Wenn Minderjährige in der Schweiz etwas online kaufen oder einen Vertrag abschliessen, ist wichtig zu wissen: Nicht jeder Klick führt automatisch zu einem verbindlichen Vertrag. Entscheidend ist unter anderem, ob deine Eltern zugestimmt haben oder ob du mit eigenem, frei verfügbarem Geld (zum Beispiel Taschengeld oder Lehrlingslohn) bezahlt hast.

Wichtig ist auch: In der Schweiz gibt es bei Internetkäufen kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ob eine Rückgabe möglich ist, hängt oft von den AGB oder vom freiwilligen Entgegenkommen des Anbieters ab.

Antworten

Ist Daniels Bestellung ohne Zustimmung der Eltern verbindlich? Dürfen Fabios Eltern den Kauf einfach rückgängig machen? Und darf Maria die bestrittenen Handy-Kosten anfechten? 

Zur Lösung

 

Patronat
Autor/-in
Benno Maurer
Revisor/-in
Philippe Barman
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